AGB
zAllgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) von Crafts -Tech . § 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende AGB der Crafts-Tech . (Inhaber Michael Kamp im folgenden „Crafts-Tech“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
zwischen Crafts-Tech und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sämtliche von Crafts-Tech abgegebenen Angebote und Verträge zwischen Crafts-Tech und dem Kunden werden ausschließlich zu den nachstehenden AGB abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn si e nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Crafts -Tech nicht an, es sei denn, Crafts- Tech hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn Crafts-Tech in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen Crafts-Tech und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.5 Nachstehende AGB gelten gegenüber Unternehmern gemaÌˆß § 14 BGB. Hinweis: Ein Erwerber einer Photovoltaikanlage ist Unternehmer im Sinne dieser AGB. Die AGB gelten für Nichtunternehmer, soweit si e nicht explizit gesetzlich zugesicherten Rechten widersprechen. In diesem Fall wird der betreffende Teil dieser AGB
durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Der Rest bleibt unverändert. 2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Angebote von Crafts-Tech sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten,AnzeigenundanderemWerbematerial.TechnischeÄnderungensowie ÄnderungeninForm,Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindendundggf.nichtmehraktuellindiesemSinnesindbloßeKatalogangaben oderAngabenaufInternetseiten, TechnischeÄnderungeninKatalogen,InternetseitenundtechnischenDokumentationen bleibenvorbehalten.
2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.
2.3 Crafts-Tech ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung anzunehmen.
2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Auswahl der einzelnen Komponenten soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, trifft Crafts -Tech.
2.5 Die Annahme der Bestellung durch Crafts-Tech erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netzverträglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzü glich
informiert. Vorauszahlungen werden, falls erfolgt, in diesem Falle unverzüglich erstattet.
2.6 Crafts-Tech ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2.7 Der auf den Internetseiten von Crafts-Tech abrufbare und in Prospekten und sonstigen Unterlagen von Crafts-Tech abgebildete mittels der von Crafts-Tech zur Verfügung gestellten Software verwendbare „Wirtschaflichkeitsrechner oder auch SolarStrom Projektskizze“ dient lediglich einer groben Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und/oder Batteriesystems. Die Berechnung kann nur eine Orientierung über die
mögliche Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch usw. ein und jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben, insbesondere die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gleiches gilt auch dann, wenn Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch Mitarbeiter von Crafts-Tech durchgeführt und dem Kunden in Form von Dateien oder Ausdrucken zur Verfügung gestellt werden. Crafts-Tech weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen jederzeit geändert werden können. Der Kunde ist sich im Klaren, dass er aus
diesem Grund immer mehrere Szenarien durchrechnen sollte und von vorsichtigen Annahmen ausgehen muss.
2.8 Die von Crafts-Tech erstellte „Solarstrom-Projektskizze“ kann dem Kunden nur eine große Orientierung zur Optimierung des Eigenverbrauchs geben. Die Inhalte der „Solarstrom-Projektskizze“ wurden von Crafts-Tech mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Crafts -Tech haftet nicht für die
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.
3. Überlassene Unterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Crafts -Tech das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn. Crafts-Tech erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4. Rücktrittsrecht
4.1 Crafts-Tech kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von
vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.
4.2 In diesem Fall ist Crafts-Tech berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 10% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbelassen. Crafts -Tech bleibt es unbelassen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5. Vertragsdurchführung
5.1 Der Kunde stellt Crafts-Tech vor Beginn der Ausführung der Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit Crafts-Tech Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, austauschen kann.
Gleichfalls sichert der Kunde bei Vertragsabschluss zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes einer Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind. Crafts-Tech ist nur dann
verpflichtet einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn offensichtliche Zweifel an diesen Aussagen bestehen. 6. Preise- Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Endpreise in EURO. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.2 Crafts-Tech ist berechtigt, die Preise entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen, falls kein Festpreis vereinbar wurde.
6.3 Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto.
6.4Soweitnichtsanderesvereinbartwurde,istvondeminderBestellungangegebenenPreisdie Lieferungvon PVGenerator (Solar-Module), Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem, DC-Solarkabel sowie die Installation der PV-
Anlage bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss (ausgenommen der Neuinstallation eines Zählerschrankes einer Potenzialausgleichanlage etc. sowie außergewöhnlichen Zusatzkosten durch nicht vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation) umfasst.
6.5 Die Leistung der PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der Leistung der Module auf Basis des Flashwertes des Modulherstellers.
6.6 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet Crafts-Tech die Mehrleistung gesondert an.
6.7 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig f estgestellt, unbestritten oder von Crafts-Tech anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.9 Crafts-Tech ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Crafts -Tech berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptf orderung anzurechnen.
6.10 Bei Auslandsaufträgen sind Barzahlungen in EURO an die angegebene Zahlstelle zu leisten. Kosten, die die Zahlstelle von Crafts-Tech belastet, sind vom Kunden zu erstatten.
7. Lieferzeit
7.1 In der Bestellung genannte Liefertermine s ind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
7.2 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer sowie entsprechender Witterungsver hältnisse, die eine Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erlauben.
7.3 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und –termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Crafts-Tech verlassen hat, oder wenn die Ware ohne Verschulden von Crafts-Tech nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
7.4 Der Beginn der von Crafts-Tech angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist,
das heißt insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Crafts-Tech unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass
Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7.5 Crafts-Tech ist berechtigt, Teillieferungen durch zuführen.
7.6 Wird Crafts-Tech trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten,Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferante n und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird Crafts - Tech in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird Crafts-Tech von ihren Leistungspflichten befreit.
7.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Crafts -Tech berechtigt, den ihr hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
7.8 Teillieferungen bleiben Crafts-Tech ausdrücklich vorbehalten.
7.9 Crafts-Tech haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Crafts -Tech zu vertretenden vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen ist Crafts-Tech zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Crafts-Tech zu
vertretenden fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.10 Crafts-Tech haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Crafts-Tech zu vertretende Lieferverzug auf
der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.11 die Haftung von Crafts-Tech im Fall des Lieferverzugs ist im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug auf 0,5 % des rückstündigen Lieferwertes begrenzt.
8. Versand, Gefahrübergang
8.1 Der Versand erfolgt nach Wahl von Crafts-Tech transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt Crafts-Tech.
8.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme von einem Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Crafts-Tech ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
8.3 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von i Crafts-Tech verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der
Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs - und Rügenobliegenheiten ordnungsgemaÌˆß nachgekommen ist und festgestellte Mängel Crafts-Tech unverzüglich angezeigt hat.
9.2 Crafts-Tech behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt d ienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar.
9.3 Farbabweichungen geringen Ausmaßes (s. B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemaÌˆß und stellen keine Mängel dar.
9.4 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von Crafts-Tech Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt i Crafts-Tech die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.
9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu ve rlangen.
9.6 Crafts-Tech haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Crafts-Tech keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet
wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.7 Crafts-Tech haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Crafts-Tech schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise Schaden begrenzt. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen sind.
9.8 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Crafts - Tech grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.9 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.
9.10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (PV-Module, Wechselrichter, Peripherie etc. ) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.
9.11 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gelten gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Crafts-Tech haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn, Solar-ertrag und sonstige Vermögensschäden.
9.12 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Crafts -Tech.
9.13 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde Crafts-Tech nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.
9.14ErgibtdieÜberprüfungderMängelanzeige,dasseinGewährleistungsfallnichtvorliegt,sind dieKostenvom Kunden zu tragen.
9.15 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Crafts-Tech vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit des Kunden.
9.16 Soweit eine Haftung für Schäden die nicht auf der Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
10. Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nic ht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur
Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
11. Datenschutz
Crafts-Tech verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E - Mail- Adresse,
Telefonnummer) vertraulich und gemaÌˆß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen
der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weiter gegeben. Im Weiteren behält sich Crafts - Tech vor,
Kundendaten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt jederzeit gegenüber Crafts-Tech der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird Crafts -Tech die weitere
Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. 12. Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Crafts-Tech die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichenundmitFotos,VideosoderAnimationenderAnlagewerben darf.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Crafts -Tech. (Amtsgericht Neuss)
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Crafts-Tech.
13.3 Crafts-Tech ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen. 13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt
auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.
14.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.